Praxis punkTIERgenau
Tierheilpraxis Volkmann Beatrix
Mehlweiherkopf
12
67691 Hochspeyer
- Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und
Tierhalter/Auftraggeber gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen,
Ergänzungen oder Bedingungen bedürfen schriftlicher Form und Bestätigung durch mich.
- Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Tierhalter/Auftraggeber und die
Tierheilpraktikerin den ersten Termin vereinbaren. Die Tierheilpraktikerin ist
berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen (z.B. es kann kein
Vertrauensverhältnis aufgebaut werden oder aus gesetzliche Regelungen kann oder darf
nicht behandelt werden)
- Die Tierheilpraktikerin bringt alle ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der
Form, das sie all ihre erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der
Heilkunde in Diagnose, Untersuchung, Therapie und Beratung anbringt.
- Der Tierhalter /Auftraggeber wird von der Tierheilpraktiker über die anwendbaren
Therapien beraten. Es werden Vor und Nachteile der Möglichkeiten besprochen. Der
Tierhalter/Auftraggeber hat das Recht Therapiemöglichkeiten zu wählen oder
abzulehnen. Macht der Tierhalter /Auftraggeber davon keinen Gebrauch
entscheidet die Tierheilpraktikerin über die Wahl der Therapie.
- Die Naturheilkundlichen Therapien die von der Tierheilpraktikerin angewandt
werden sind in der Schulmedizin nicht anerkannt auch sind sie wissenschaftlich nicht
bestätigt.
- Eine Heilung oder ein Erfolg der Therapie werden weder in Aussicht gestellt noch
versprochen,
- Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind-soweit
nach BGB zulässig-ausgeschlossen.
- Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung zur Beratung,
Diagnose, Therapie und Untersuchung beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine
Dienste gegenüber dem Tierhalter/Auftraggeber, insoweit gelten die Vorschriften des
Dienstvertrages §§611, 612BGB sowie Grundlage der AGB.
- Der Tierheilpraktiker kann den Tierhalter /Auftraggeber nicht zu einer aktiven
Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt, die Behandlung
abzubrechen, wenn der Tierhalter/Auftraggeber Beratungsinhalte negiert,
erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose betreffend oder /und lückenhaft
erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder
wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
- Untersuchungs-und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese
auf dem Postweg, per Email, Telefon von mir bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann
es aufgrund nicht vorhersehbaren Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder
aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen.
- Tritt ein Tierhalter /Auftraggeber von seinem Behandlungsvertrag kurzfristig zurück,
wird eine Behandlungspauschale von 25.00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von
dieser Bearbeitungspauschale sind wichtige unverzügliche nachvollziehbare
Gründe und Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
- Bei gewünschten Hausbesuchen werden Fahrkosten berechnet. Die Höhe der Fahrkosten
pro km werden nach der Gebührenverordnung THP berechnet. Diese betragen 0,50 Cent
pro km.
- Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die
Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind,
gelten die Preise in der Gebührenverzeichnis des Fachverbandes der
Tierheilpraktiker.
- Die Honorare sind nach jedem Behandlungstag vom Kunden in bar an den
Tierheilpraktiker gegen Quittung oder Rechnung zu zahlen. Bei regelmäßigen und
mehreren Behandlungen kann auch zum Ende des Monates eine Sammelrechnung erstellt
werden. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, ist die
Rechnung umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Der Tierhalter/Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden die an Personen, Tiere,
Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden,
unmittelbar und in voller Höhe.
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§43AMG i.d.F. der 8 Äußerung 1998) ist die
Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel dem THP nicht gestattet. Die
Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies
keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Diese Arzneimittel sind in der
Tierheilpraktiker-Honorar grundsätzlich enthalten.
- Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und anderen
Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen
Unternehmen gestattet. Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der
Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom THP im
Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
- Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergabe der Kundentaten
verpflichtet-beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Erkrankungen oder auf
behördliche oder gerichtliche Anordnung.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages
oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, werden damit die Wirksamkeit
des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder richtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die
dem Vertragszweck und dem Patientenwillen am nächsten kommt.
- Rezepturen und Kräuterrezepte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bioresonanz Verfahren sind schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt
sowie alle von mir angewandten Naturheilverfahren