- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Behandlungsvertrag
Praxis punkTIERgenau Tierheilpraxis Volkmann Beatrix Mehlweiherkopf 12 67691 Hochspeyer
- Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter/Auftraggeber gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Bedingungen bedürfen
schriftlicher Form und Bestätigung durch mich.
- Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Tierhalter/Auftraggeber und die Tierheilpraktikerin den ersten
Termin vereinbaren. Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen (z.B. es kann kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden oder aus gesetzliche
Regelungen kann oder darf nicht behandelt werden)
- Die Tierheilpraktikerin bringt alle ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, das sie all ihre erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde in Diagnose,
Untersuchung, Therapie und Beratung anbringt.
- Der Tierhalter /Auftraggeber wird von der Tierheilpraktiker über die anwendbaren Therapien beraten. Es werden Vor und Nachteile der Möglichkeiten besprochen. Der Tierhalter/Auftraggeber hat
das Recht Therapiemöglichkeiten zu wählen oder abzulehnen. Macht der Tierhalter /Auftraggeber davon keinen Gebrauch entscheidet die Tierheilpraktikerin über die Wahl der Therapie.
- Die Naturheilkundlichen Therapien die von der Tierheilpraktikerin angewandt werden sind in der Schulmedizin nicht anerkannt auch sind sie wissenschaftlich nicht bestätigt.
- Eine Heilung oder ein Erfolg der Therapie werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen,
- Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind-soweit nach BGB zulässig-ausgeschlossen.
- Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung zur Beratung, Diagnose, Therapie und Untersuchung beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem
Tierhalter/Auftraggeber, insoweit gelten die Vorschriften des Dienstvertrages §§611, 612BGB sowie Grundlage der AGB.
- Der Tierheilpraktiker kann den Tierhalter /Auftraggeber nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der
Tierhalter/Auftraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose betreffend oder /und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht
mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
- Untersuchungs-und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, Telefon von mir bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht
vorhersehbaren Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen .
- Tritt ein Tierhalter /Auftraggeber von seinem Behandlungsvertrag kurzfristig zurück, wird eine Behandlungspauschale von 25.00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser
Bearbeitungspauschale sind wichtige unverzügliche nachvollziehbare Gründe und Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
- Bei gewünschten Hausbesuchen werden Fahrkosten berechnet. Die Höhe der Fahrkosten pro km werden nach der Gebührenverordnung THP berechnet. Diese betragen 0,50 Cent pro km.
- Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die Preise in der
Gebührenverzeichnis des Fachverbandes der Tierheilpraktiker.
- Die Honorare sind nach jedem Behandlungstag vom Kunden in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung oder Rechnung zu zahlen. Bei regelmäßigen und mehreren Behandlungen kann auch zum
Ende des Monates eine Sammelrechnung erstellt werden. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, ist die Rechnung umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Der Tierhalter/Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden die an Personen, Tiere, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller
Höhe.
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§43AMG i.d.F. der 8 Äußerung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel dem THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den
THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Diese Arzneimittel sind in der Tierheilpraktiker-Honorar grundsätzlich enthalten.
- Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom THP im Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
- Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergabe der Kundentaten verpflichtet-beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Erkrankungen oder auf behördliche oder gerichtliche
Anordnung.
- Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden,
werden damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder richtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Vertragszweck und dem Patientenwillen am nächsten kommt.
- Rezepturen und Kräuterrezepte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bioresonanz Verfahren sind schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt sowie alle von mir angewandten Naturheilverfahren